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   LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12   

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LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12 (https://dejure.org/2012,56716)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2012 - 5 Ta 166/12 (https://dejure.org/2012,56716)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 5 Ta 166/12 (https://dejure.org/2012,56716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert, Direktionsrecht (Versetzung); Vergleichsmehrwert (Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Streits über die Berechtigung von Leistungs- und/oder Verhaltensmängeln

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Beendigungsvergleich nach Anträgen zur Unwirksamkeit einer Versetzung und zur weiteren Beschäftigung; Vergleichsmehrwert bei Ungewissheit über Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Beendigungsvergleich nach Anträgen zur Unwirksamkeit einer Versetzung und zur weiteren Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 87/09

    Streitwertfestsetzung - Unwirksamkeit der Versetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    aaa) Die Bewertung eines Antrags auf Feststellung der fehlenden Berechtigung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine anderweitige Tätigkeit zuzuweisen bzw. Unwirksamkeit der Versetzung erfolgt nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer, vergleiche 28.09.2009 - 5 Ta 87/09 - juris).

    Bei der in diesem Rahmen nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Werts ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Gericht im Rahmen seiner Ermessensentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt und zu einer Bewertung mit einem Vielfachen oder einem Bruchteil eines Monatsbezugs gelangt (erkennende Kammer 28.09.2009 - 5 Ta 87/09 - juris).

    Richtigerweise hat das Beschwerdegericht jedoch den Ermessensspielraum des Arbeitsgerichts auch dann zu respektieren, wenn es selbst eine andere Festsetzung im konkreten Fall vornehmen würde, solange die ermessensleitenden Erwägungen des Arbeitsgerichts nicht fehlerhaft sind (erkennende Kammer 28.09.2009 - 5 Ta 87/09 - juris).

  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Wegen der Einheitlichkeit der im Rahmen des Gerichtskostengesetzes zu beachtenden Regelungen ist für diese Frage auf die Gebührentatbestände zurückzugreifen, die in den anderen dort geregelten Gerichtsverfahren anzuwenden sind (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg 18. Februar 2010 - 5 Ta 14/10 - so auch LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 - Juris).

    Sie kann die gegenwärtige Rechtslage, das Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände, die künftige Rechtsentwicklung oder den künftigen Eintritt von Tatsachen, insbesondere als Bedingung für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen, betreffen (LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -).

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Es müssen Zweifel beider Parteien über das Ausgangsrechtsverhältnis oder Zweifel einer Partei, die der anderen bekannt sind, vorliegen (BVerwG 24.02.1978 - IV C 12.76 - NJW 1979, 327,330; Palandt/Sprau § 779 BGB Rn. 4; Münchener Kommentar BGB/Habersack § 779 BGB Rn. 24).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 168/90

    Anspruch auf Rückforderung eines zu Unrecht gezahlten Betrages - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Auf die objektive Sach- oder Rechtslage kommt es nicht an, es genügen subjektive Zweifel über den Bestand des Ausgangsrechtsverhältnisses (BGH 6. November 1991 - XII ZR 168/90 - NJW-RR 1992, 363; Palandt/Sprau 71. Aufl. § 779 BGB Rn. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 5 Ta 30/09

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Erteilung eines Zwischen- bzw. eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Nicht maßgeblich ist, welche Leistungspflicht im Vergleich festgelegt wird, also der Inhalt des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg 29. Juli 2009 - 5 Ta 30/09 -).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Der vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) entwickelte sogenannte allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag bezweckt die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers während eines Streits über den (Fort)Bestand eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss.
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Das BAG (25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - AP GewO § 106 Nr. 11) formuliert dies so:.
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Er kann die Berechtigung der Versetzung im Rahmen einer Feststellungsklage klären lassen (st. Rspr., zuletzt BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09 -).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als wirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - zu III a der Gründe, AP BGB § 618 Nr. 27 ...).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12
    Bei einer Versetzung handelt es sich um eine einheitliche Maßnahme, die nicht in den Entzug der bisherigen Tätigkeit und die Zuweisung einer neuen Tätigkeit aufgespalten werden kann (vgl. BAG 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 e ff der Gründe, BAGE 74, 291).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 5 Ta 63/10

    Streitwert - Bestandsschutz - vorläufige Weiterbeschäftigung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.09.2017 - 5 Ta 79/17

    Streitwert - Vergleichsmehrwert

    - einer Vertragsbeendigung im Rahmen eines Streits über die Berechtigung abgemahnter Leistungs- und/oder Verhaltensmängel -> (latente) Fortbestandsgefährdung (erkennende Kammer 26. Oktober 2012 - 5 Ta 166/12 - juris - in Übereinstimmung mit I.22.1.2 des Streitwertkatalogs 2016).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 5 Ta 9/18

    Streitwert - Ausübung des Direktionsrechts

    a) Bislang hat die für Streitwertbeschwerden zuständige erkennende Kammer Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Ausübung des Direktionsrechts und über den Inhalt des Arbeitsvertrags unter Zugrundelegung des Maßstabs des § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO bewertet (vgl. etwa 26. Oktober 2012 - 5 Ta 166/12 - sowie 24. Juli 2013 - 5 Ta 69/13 - jeweils juris) und sich dabei am Monatsverdienst orientiert, wobei von einer Bruttomonatsvergütung ausgegangen und je nach den Umständen des Einzelfalls eine Erhöhung auf bis zu drei Bruttomonatsverdienste für angemessen erachtet wurde.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 5 Ta 42/17

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Zeugniserteilung

    -> (latente) Fortbestandsgefährdung (erkennende Kammer 26. Oktober 2012 - 5 Ta 166/12 - juris - in Übereinstimmung mit I.22.1.2 des Streitwertkatalogs 2016).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2023 - 5 Ta 72/23

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Wirtschaftliche Identität liegt danach vor, wenn der eine Antrag sich nur als rechtliche oder natürliche Folge aus dem anderen darstellt oder auf dasselbe Interesse gerichtet ist oder nur den Zweck verfolgt, ihn zu rechtfertigen oder ihm als Voraussetzung oder Begründung zu dienen (LAG Baden-Württemberg 26. Oktober 2012 - 5 Ta 166/12 - Rn. 27, juris).
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